Am 02. August 2023 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen ein Gesetz, das den Abzug für den Betrieblichen Fonds für Sozialleistungen (BFfS) seit dem 1. Juli 2023 erhöht. Die Grundlage für den Abzug ist das durchschnittliche Monatsentgelt in der Volkswirtschaft im zweiten Halbjahr 2021, d.h. der Betrag von 5104,90 PLN.
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